Die Betreuungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
•Elternbeitrag (einkommensabhängig),
_an das städtische Jugendamt zu entrichten
•Verpflegungskosten pro Monat,
_an mich zu entrichten
In Düsseldorf sind Kinder ab ihrem 3. Lebensjahr, derzeit vom Beitrag ans Jugendamt befreit!